Die Gesellschaftsordnung des Mittelalters wurde insbesondere von den Adeligen (Feudalherren) und ihrem Verhältnis zu den Untertanen bestimmt. Die Adeligen gaben Teilgüter (Sessionen) zur Bearbeitung an Bauern weiter, die dafür bestimmte Abgaben und Leistungen erbringen mussten. Der Wert des/eines Besitzes stieg mit der Anzahl der darauf arbeitenden Landsassen.
Um die Ansiedlung in Westungarn zu fördern, waren die Abgaben und andere Leistungen der Lehensbauern im 12. und 13. Jahrhundert verhältnismäßig niedrig gehalten. Als Kirchensteuer musste der zehnte Teil (der Zehent) der Erträgnisse von Getreide und Wein, aber auch von Schafen und Bienen an das Bistum Raab (Györ) abgeliefert werden.
Seit dem 15 Jahrhundert wurde der Zehent von der Kirche an die Grundherrschaft verpachtet, die ihn samt dem Bergrecht einhob. Das Bistum erhielt einen bestimmten Pachtzins ausbezahlt. Geld und Getreide bekam der Grundherr auch für sich von den Lehensbauern 1/9 von der Ernte. Dazu kamen noch Zug- oder Handroboten und verschiedene andere Dienste und Abgaben. Das Ausmaß der Abgaben und Dienste war durch Gesetz und durch örtliche Übereinkommen geregelt. Es wurden so genannte Urbare angelegt. Ein Urbar verzeichnete alle Untertanen einer Grundherrschaft, ihren Besitz und ihre Abgabenpflichten. Man spricht daher auch von urbarialem Besitz und von urbarialen Leistungen.
Die Geldleistungen von Hochzeiten, Taufen und Feiertagen mussten sich die Untertanen mit einem Geschenk (meistens Produkte des Hauses) einstellen. Die Langfuhren dauerten zwei Tage. Es waren Fuhren über weitere Strecken. Im 13. Jahrhundert war die Blütezeit des Bauernstandes. Die Produkte der Landwirtschaft fanden in den damals entstehenden Städten und Märkten einen guten Absatz. Die Lage der Bauern verschlechterte sich aber sehr rasch. In den nach 1300 einsetzenden Kriegswirren rissen die Adeligen immer mehr Rechte an sich und überwälzten alle Lasten auf die Untertanen. Seit 1342 hatten sie auch staatliche Lasten zu tragen, so z. B. eine Militärsteuer zu entrichten. Aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1351 war das Neuntel von den Feldfrüchten und vom Wein abzuliefern. Das Neuntel wurde aber bei uns und in den Herrschaften der Umgebung nicht eingehoben.
Die Wirtschaftsgebäude der Höfe waren ausgedehnt und vielfältig, da sich die Bauernswirtschaften anfangs mit allem selbst versorgten. Den Wohnteil bildete wahrscheinlich bis in das 15 und 16. Jahrhundert hinein das so genannte Rauchhaus. Es bestand vermutlich nur aus einem Raum, mit einem von innen geheizten Ofen und einer Feuerbank davor, auf der gekocht wurde. Es gab keinen Rauchfang (Kamin). Der Rauch zog durch die Tür oder andere Wandöffnungen ab. Das ganze Leben einer oft vielköpfigen Familie spielte sich in diesem einen Raume ab.
Das Überleben hatte Vorrang, daher befinden sich die Wirtschaftsgebäude in einem besseren Zustand als die Wohngebäude. Erst im 17. Jahrhundert ist der Kachelofen in einem Nebenraum als großer Fortschritt der bäuerlichen Wohnkultur nachweisbar. Der Kachelofen wurde von der Küche aus geheizt, durch die auch weiterhin der Rauch abzog. In diesem so genannten Rauchküchenhaus stand erstmals ein rauchfreier Raum zur Verfügung, wenn man vom Rauch der Kienleuchten, Talglampen oder ähnlichem absieht. Die "Russküche" blieb wahrscheinlich noch bis ins 18. und 19. Jahrhundert bestehen. Erst in dieser Zeit kam nach und nach der offene Kamin dazu, durch den der Rauch über Dach abzog. Die "offene Kuchl" war vereinzelt noch in den Jahren unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg in unserem Dorf anzutreffen. Eine Eigenart einiger offener Küchen in Stoob war, dass das Gewölbe über der Feuerstelle aus ineinander gesteckten Töpfen bestand.
Bis 1848 wurde die Dreifelderwirtschaft nach genauen Vorschriften betrieben. Der anbaufähige Grund war in drei Teile geteilt, Zeilen, Zelgen oder Riede genannt. In eine Zeile kam die Winterfrucht, in die andere die Sommerfrucht. Die dritte Zeile lag brach und diente als Weide. Jeder Bauer hatte in jeder Zeile seinen gebührenden Anteil. Öde Flächen musste die Gemeinde bearbeiten. Es herrscht Flurzwang, d. h. in einer Zelle (Ried) mussten alle Bauern dieselbe Frucht anbauen. Außerdem bewirtschafteten die Bauern noch Rottgründe und Überländer (Überlehen). Auf diesen Grundstücken wurden Kraut, Rüben, Bohnen, Hirse, Flachs, Hanf und Buchweizen angebaut. Die Weingärten gehörten zu den Überanländern oder Rottgründen.
Diese Grundstücke waren frei veräußerlich und vererbbar, obzwar der Grundherr ihr Obereigentüber verblieb. Für diese Grundstücke mussten nicht im Urbar vorgesehene Leistungen erbracht werden. Über den Dienst für diese Grundstücke gab es mit dem Grundherrn Sondervereinbarungen. Für die Weingärten war das Bergrecht, eine Art Weingartengrundsteuer, zu entrichten. (daher kommt auch der Name Weinberg). Die Größe einer ganzen urbarialen Ansässigkeit verschieden.
Um 1660 ist für Unterpullendorf die Größe einer ganzen Session mit 24 Joch Ackerland und 4 Joch Wiesen angegeben, (Wiesen wurden oft in Tagwerk angegeben 4 Joch = 4 Tagwerk) war anteilsmäßig kleiner. Eine ganze Session gab es nur für Adelige. Wegen des ungünstigen Geländes um Stoob konnte das Ausmaß hier vielleicht kleiner gewesen sein. Genaue Angaben fehlen. Die Rottgründe (Rodungsgründe) konnten vom Grundherrn gegen Ersatz der Kosten abgelöst werden. (Die Rodungen wurden in Gemeinschaftsarbeit durchgeführt und dann Anteilsmäßig aufgeteilt). Das geschah oft zur Vergrößerung des grundherrschaftlichen Eigenbesitzes (Allodialbesitz).
In vielen Dörfern gab es Meierhöfe, deren Felder größtenteils in Robotarbeit durch die Untertanen bestellt werden mussten. Mit der Vergrößerung des Allodialbesitzes wurden auch die Robottage immer mehr.
Im 16. Jahrhundert waren nach einem ganzen Lehen 12 Tage Robot zu leisten. Die Anzahl stieg rasch auf 30 später auf 52 und mehr Tage an. (Allodialbesitz = Grundstücke die vom Grundherrn über den Meierhof bewirtschaftet wurden). Neben den Bauern gab es noch die Söllner (Hofstättler, Neustiftler) und Hulden (Holden, Inwohner). Die Söllner besaßen ein Haus ohne zughörigen urbarialen Grund. Sie konnten aber Überlandgrund (Rottgründe) unbegrenzt besitzen. Söllner waren oft Handwerker oder Taglöhner. 1626 wurde die Herrschaft Kobersdorf an Ungarn zurückgestellt (reincorporiert). Erst 1635 findet sich eine "Dicalis conscriptio portarum", die der Erhebung und Festlegung der staatlichen Steuern diente. An den König war die Militärsteuer und an das Komitat waren Beiträge für die Verwaltung und Erhaltung der Einrichtungen zu leisten.
Der Sitz der Komitatsbehörde (mit einer Landesregierung vergleichbar) war für Stoob in Sopron (Ödenburg). Mehrere Bauernhöfe wurden den Vorschriften entsprechend je nach ihrer Wirtschaftkraft zu einer Steuereinheit (Porta) zusammengefasst. Vom Landtag in Pressburg wurde um diese Zeit je Porte ein bis drei Dulden genehmigt. Später erfolgte ein rascher Anstieg der Beiträge.
Aufgrund der verfügbaren Unterlagen kann nicht eindeutig auf die Anzahl der Bewohner und Häuser geschlossen werden. Die ortsansässigen Adeligen wie Nagy, Bertalanffy und Bǎcsmegyei wurden ein eine Steuer – Conscription nicht aufgenommen. Im Jahre 1635 gab es in Stoob Bauernhäuser, die ein Steuerquantum von drei Porten ausmachten, die Söllnerhäuser machten zwei Porten aus. Insgesamt wurde der Ort nach fünf Porten (Steuereinheiten) besteuert. Außerdem gab es noch zwei öde Häuser und ein abgebranntes Haus. Ein Urbar des Dorfes Stoob findet sich erst aus dem Jahre 1652.
Die Herrschaft Kobersdorf und die zugehörigen Dörfer hatten um diese Zeit zugleich mehrere Besitzer. Caspar Lippay war damals Mitbesitzer von Kobersdorf. Ihm dürfte der größte Teil unseres Dorfes gehört haben. Das vorliegende Verzeichnis enthält darum auch nur die Namen und die Größe des Lehens jener Untertanen in Stoob, die Untertanen des Caspar Lippay gewesen sind. Bemerkenswert ist, dass noch viele halbe Lehen und keine Achtellehen angeführt sind.
Im Lippayschen Teil von Stoob befanden sich:
23 Halblehen: Prunner, Widterwoll, Schwieringer, Stoiber, Kelner, Sußmann, Paur, Rachmann, Meder, Saumer, Kaißer, Schiel, Purz, Pinter, Roday, Janosch, Kebtscheny Adam, Krabath Marko u. a.
27 Viertellehen: Striber, Salatl, Fünz, Krumb, Engl, Fux, Kugl, Koller, Lahrenhof, Lang, Prosakhl, Finz, Reiter, Tumperger, Binder, Furmann, Kepel, Krug, Demel, Wilfing, Kuka, Steinperger u. a.
21 Hofstätten: Leopold, Garth, Kastner, Sußman, Reingruber, Rokh, Pukhl, Stolbaml, Pestler, Posch, Arthoffer, Schrindl, Schiel, Haidter, Wittinger, u. a.
Es gibt auch ein Namensurbar des Keryschen Teils, aber nicht nach Dörfern geordnet. Es fällt auf, dass fast ausschließlich deutsche Namen vorkommen. Stoob wird auch immer als deutsches Dorf bezeichnet. Das könnte zur Schlussfolgerung verleiten, dass die Ortbevölkerung alle Verheerungen der Kriege ohne größere Opfer überstehen konnte oder eine Nachbesiedlung, wie in anderen Orten, durch Kroaten aus irgendeinem Grunde ausgeblieben ist.
Das "Urbar Dorff Stob" aus 1680 lässt als Besitzer eines Teiles von Stoob bereits Fürst Paul Esterhǎzy erkennen. Es werden fast nur Viertellehen und ein Achtellehen verzeichnet. So hatte Veit Leopold nach einem Viertelhaus 45 Kreuzer Hausdienst (Zinst) zu bezahlen, 1 ½ Klafter Holz, ½ Metzen Hofer, 2 ½ Hühner, 5 Eier, ½ Seitl Kümmel, ½ Seitl Wacholderbeeren, und 2 Besen abzuliefern. Für größere oder kleinere Höfe war im Verhältnis mehr oder weniger zu leisten. Das Leitgeben (den Weinausschank), hatten die Untertanen von Michaeli bis 25. März. Der Äcker- und Wiesendienst betrug 10 Kreuzer. Bei Geburt oder Todesfall war der Herrschaft ein Taler zu entrichten! Über Robot und anderen Leistungen fehlen die Angaben.
Die Steuer – Conscription aus 1696 klassifizierte die Äcker als drittklassig und den Wein als fünftklassig (an anderer Stelle als viertklassig). Die Bauern hätten 180 Metzen angebaut. 50 Hauer (Tagwerk) Weingärten besaßen die Ortsbewohner und 140 Tagwerk gehörten Auswärtigen.
Ein "Häußer urbaryumb" über die hochgräfliche Herrschaft Kobersdorf zu dem neuen Schloss aus 1702 führt 26 Besitzer eines Viertelhauses und 13 Hofstättler an. Es handelt sich auch dabei nur um einen Teil des Dorfes.
Eine Conscription aus 1715, die auch nur einen Teil des Dorfes erfasste, führt 35 Besitzer namentlich an. Szader, Bolmueth, Gnaiszt, Herpics, Dorner, Shandl, Obeihoffer, Probst, Mantl u. a. Sie besaßen fast alle drei Tagwerk Wiesen und Weingärten von 1 ½ bis 4 Tagwerk. Es werden nur vier Söllner angeführt. Insgesamt werden 114 Metzen Anbau, 20 ½ Tagwerk Wiesen, 76 ½ Tagwerk (Hauer) Weingärten im Besitz der Ortsbevölkerung und 529 ½ Tagwerk Weingärten im Besitz von Auswärtigen genannt.
Nach Kovacsics ist hier unter Metzen (Cubuli-Poson). Ein ungarisches Joch zu 1100 – 1200 Klafter (rund 43a) zu verstehen. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass in Weinbaugebieten viele Auswärtige einen Besitz haben. Weiter erfahren wir aus dieser Conscription (1715), dass von einem Metzen Ackerland in einem guten Jahr drei bis vier Metzen Getreide und von einem Tagwerk Wiesen ein Fuder Heu als Ernte zu erwarten sind. Von einem Tagwerk (Hauer) Weingarten erwartete man in einem guten Jahr 1 ¼ Pressburger Eimer Wein. Verkaufen konnte man 1 Eimer = 54 lt. um einen Gulden (fl.) bis höchstens um 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. Die Angaben wurden für die Bemessung der staatlichen Steuer gemacht, daher sind sie oft nicht ganz zuverlässig.
1720 werden ein einer Steuer – Conscription 24 "Neocultores" genannt. Sie bekamen jeder 7 Joch Ackerland und ½ Tagwerk Wiesen zugeteilt. Die Neubauern waren für drei Jahre von allen Abgaben befreit. Ein "Gaaben Schein" aus 1724 bestätigt dem Richter Georg Haßler und den Bürgern Michael Glaßer und Adam Pällisch, was das Dorf Stoob im abgelaufenen Jahr an Geld, an Viktualien, an Äcker- und Wiesendienst und an anderen Naturalien in das Rentamt Schloss Kobersdorf entrichtet hat. Nach einem Viertelhaus waren zu entrichten: 75 Pfenning Hauszins, 2 ½ Hühner oder 31 ¼ Pf., 2 ½ Eier oder 2 ½ Pf. 1 Seitl Kümmel und 1 Seitl Wacholderbeeren oder 34 Pf., 2 Besen oder 2 Pf., zusammen 1 Gulden 14 ¾ Pf. und 1/8 Metzen Weizen, 1 2/8 Metzen Hafer nach altem Maß und 1 ½ Klafter Scheiterholz.
Nach einer Hofstatt waren zu entrichten: 40 Pf. Hauszins, 2 Hühner, 2 Eier, je ½ Seitl "Kimb und Krannobör", 2 Besen, zusammen 71 Pf. 1 Mäßl Weizen, 5/8 Metzen Hafer nach altem Maß, 1 Klafter Holz.
Statt Lebensmittel wurde also Geld gegeben. Das alte Maß wurde mit 5/4 in das kleinere neue Maß umgerechnet. Die Abgaben betrugen zusammen: 113 Gulden (rhein) 99 Pfennig, 9 3/8 Metzen Weizen und 93 6/8 Metzen Hafer, 87 ¾ Klafter Holz. Der Richter und sogar der Kleinrichter waren frei von Abgaben. Abgabenpflichtig waren 32 Viertel-, 42 Achtelhäuser und 14 halbe Hostäten, die in 7 Achtelhäuser umgerechnet wurden. 7 Viertel- und 1 Achtelhaus und 4 Hofstätten waren öde. Es handelte sich um die "ordinary geföhlen".
Die Liste der Leistungen ist unvollständig, da keine Angaben über Robot und andere Dienste aufscheinen. Bei einigen Untertanen ist aber die Bezahlung von Robotgeld vermerkt. Also konnte schon die Robot in Geld gelöst werden.
Paul Thumberger bezahlte von Georgi bis Ende Dezember (für ein Viertelhaus) 7 Gulden 50 Pfennig. Nach einem Achtelhaus bezahlten Hans Gruber, Franz Höffer, Andre Leopol, Michael Herbich 5 Gulden und nach einer Hofstatt wurden 4 fl. Robotgeld bezahlt. Philipp Wagner hatte die Hofmühle in "Bestand" und zahlte 50 fl. (rhein.). Der Schafmeister Franz Raßner hatte 250 Stück Herrschaftsschafe in "Bestand" und zahlte 50 fl. 131 fl. 25 Pf. Die beiden Fleischhacker Michael Herpich (Herpics) und Hans Grueber zahlten 27 fl. 50 Pf. "Pankh Zünß". An Monturgeld hatte die Gemeinde 26 fl. 28 1/8 Pf. zu bezahlen. Zum Gedächtnis und als Beitrag für die Begräbniskosten von Michael und Josef Esterhǎzy sollte die Gemeinde 42 fl. 6 Pf. bezahlen. Sie zahlte aber nur 21 fl. und blieb den Rest schuldig (zumindest für 1724).
Als Fechsung (Ernte) des Meierhofes wurde 1726 in den "Stoober Hoffstadel" eingebracht: 120 Schöberl 10 Garben Korn, 17 Schöberl 18 Garben Gerste, 26 Schöberl 18 Garben Hafer. Jedes Schöberl wurde zu 20 Garben gerechnet.
An Getreidezehnt wurde von den Bauern abgeliefert:
Weizen 88 Schöberl 19 Garben, Gerste 14 Schöberl 11 Garben, Haiden (Buchweizen) 16 Schöberl 17 Garben, Korn 106 Schöberl 6 Garben, Hafer 25 Schöberl 1 Garbe.
Der Zehent gehörte der Kirche, wurde aber von der Herrschaft eingehoben. Oft verkaufte die Kirche für einen Pauschalbetrag den Zehent an den Grundherrn, oder verpachtete den Zehent gleich für mehrere Schöberl Weizen, 1063 Schöberl Korn, 145 ½ Schöberl Gerste.
Die Ernte einiger Bauern belief sich auf:
Matthias Wohlmuth 13 Schöberl Hafer, Hans Grabner 4 ½ Schöberl Hafer, Paul Tumperger 1½ Schöberl Hafer und 6 Schöberl Korn, Matthias Stoiber 10 Schöberl Weizen, 1 Schöberl Korn, ½ Schöberl Gerste, Andre Manndl 6 Schöberl Weizen, 11½ Schöberl Korn, 1 Schöberl Gerste, Mörth Gugy 4 Schöberl Weizen, 9 Schöberl Korn, 6½ Schöberl Gerste.