Das Bergbuch

Das Bergbuch verzeichnete die Liegenschaften im Weingebirge (Biri), ihre Größe und Besitzer, sowie die zu entrichtenden Abgaben. Für Stoob ist so ein Bergbuch, das am 26 Februar 1726 begonnen und bis 1741 geführt wurde, erhalten geblieben. Darin werden die "Stoober Weingartt - Riedten" Unterschilling, Pöckhen, Gräbler, Kuertz, Schilling, Langschilling, Oberschilling, Raaben Kröpfl, Neu Sätzen, Inn Pergen - genannt. Nach 1 Eimer Most musste als Zehent 4 Pint gegeben werden, nach einem halben Eimer Most 2 Pint usw. (Danach rechnete man 1 Eimer = 40 Pint).

Die Höhe des zu entrichtenden Bergrechtes war nicht für jeden Besitzer ganz gleich. Nach 1 Tagwerk Weingarten war im Durchschnit 1 Halbe zu geben. Das schwankte aber nach oben und unten. Es gab Eimer verschiedener Größe. Wahrscheinlich wurde bei uns der Ödenburger Eimer zu 72,5 l. verwendet, demnach hätte 1 Pint 1,81 l. und eine Halbe 0,91 l.

Nach mündlicher Überlieferung durfte das "Biri" nur durchs "Te’l" (Törl) verlassen werden. Es befand sich am Ausgang des Petergrabens ungefähr dort, wo heute das Bahnwärterhäuschen steht, am Anfang des Petergrabens und Biriweg. Dort standen "Panduren" wahrscheinlich Bedienstete der Herrschaft aus dem Trabantenhaus, und hoben Zehent und Bergrecht ein. Außer dem Zehent der Kirche wäre noch 1/9 an den Grundherrn abzuliefern gewesen, doch von dem Haus Esterhǎzy wurde oft auf das Neuntel verzichtet, oder es wurde manchmal durch einen Pauschalbetrag in Geld eingehoben.

Fast in jeder Ried gab es herrschaftlichen Besitz, einen Hofweingarten, den jeweils ein anderes Dorf der Herrschaft Kobersdorf "mit aller notwendigen Arbeit versehen musste".

Die Leute kamen aus allen Dörfern (Kobersdorf, Kalkgruben, Neudorf, Lindgraben, Weppersdorf, Tschurndorf, Stoob) in das Stoober Weingebirge um zu roboten. In Unterschilling befand sich der große Hofweingarten, der "Pladate" genannt, in fünf Teilen und 50 ½ Tagwerk Größe, den die Stoober (neben einem anderen von 16 Tagwerk Größe) bearbeiten mussten. Wir finden aber schon viele Anmerkungen, dass von der Herrschaft bewilligt worden ist, den Weingarten zu einem Acker zu machen.

In "Ney Sätzen" befand sich der Draßmarkter Kirchenweingarten von 7 Tagwerk Größe. In der Conscription von 1728 wurden 61 Viertelsessionen, 7 Achtelsessionen, 15 Hofstattler, und 14 Inwohner erfasst. Die Stoober besaßen 375 Tagwerk, und die Auswärtigen 723 Tagwerk Weingärten. Der Familie Bǎcsmenge gehörten davon 5 Viertel und 2 Achtelsessionen.

Nach dem Ende des Kuruzzenkrieges 1704 - 1708 setzte eine verhältnismäßig ruhige Entwicklung ein, die von den Kriegen unter Kaiserin Maria Theresia unterbrochen wurde. Der Bevölkerungszuwachs erforderte weitere Grundteilungen, wodurch der Anteil je Ansässigkeit immer kleiner wurde. Die Lasten blieben nicht nur gleich, sondern nahmen noch zu. Die Untertanen mussten auch die Kosten für das stehende Heer tragen. Es kam zu Unruhen unter der Bevölkerung und vielen Beschwerden an die Kaiserin. Um eine weitere Steigerung der Abgaben, eine weitere Verkleinerung der Sessionen zu verhindern und die Steuerkraft der Bauern zu erhalten, erließ die Kaiserin Maria Theresia 1756 und 1767 Gesetze zu einer einheitlichen Urbarialreform im ganzen Reich. Die nach einheitlichen Normen zu erstellenden Urbarialverzeichnisse sollten auch die Grundlage für die Durchführung der Besteuerung des Adels bilden. Obwohl sich an den Rechtsverhältnissen fast nicht änderte, leisteten die Grundherrn in Ungarn gegen die Durchführung der Reform großen Widerstand. Die Bauern wurden Erbpächter des Grundes und erhielten erweiterte Rechte. Sie durften über ihr Vermögen frei entscheiden. Sie erhielten das Recht, Grund zu erwerben und zu nutzen. In Klage und Rechtsfällen erhielten sie staatlichen Rechtsbeistand. Der Pressburger Metzen (rund 600 Quadratklafter) 21 a wurde als einheitliches Flächenmaß im ganzen Lande eingeführt.

Die Zuteilung des Grundes erfolgte nach folgenden Regeln:

Für den "inneren Hausgrund" (Intravillangrund) wurde 1 Joch zu 2 Preßburger Metzen (= 1200 Klafter oder 42 a gegeben. An "äußeren Feldgründen" (Extavillangrund) wurden je nach Güteklasse (Bonität) die Anteile festgelegt. In der Güteklasse 3 erhielt in Stoob eine ganze Session 20 Joch Acker zu 2 Preßburger Metzen und 8 Tagwerk (1 Tagwerk = 1000 Quadrat-Klafter) Wiesen.

Auf eine ganze Session entfiel wöchentlich 1 Tag Zugrobot (mit zwei eigenen Zugtieren) oder 2 Tag Handrobot. Ein Viertel der Robottage musste jedenfalls auf den Winter verlegt werden. Dazu kamen noch 3 Tage für die Jagd (auf wilde Tiere). Die Bauern und die behausten Söllner zahlten jährlich ohne Unterschied 1 Gulden Hauszins.

Die Untertanen hatten das Recht, von Michaeli 29.9. bis Georgi 24.4. ihren eigenen Wein auszuschenken. Sonst durfte nur Bannwein, von der Herrschaft beigestellt, im herrschaftlichen Wirtshaus ausgeschenkt (verleitgebt) werden. Auf 4 ganze Sessionen entfiel eine Langfuhre jährlich. Die Geschenke (jährlich 2 Hühner, 2 Kapaunen, 12 Eier, 1 ungarische Halbe Butter und nach 30 Ansässigkeiten 1 Kalb oder 1 Gulden 30 Kreutzer. Das Neuntel wurde bis 1767 im Komitat Ödenburg nicht eingehoben und kam nun dazu. Das Neuntel war gleich dem 10. Teil des Gesamtertrages vom äußeren Hausgrund und vom Zuwachs an Bienen, Lämmern und Ziegen. Es konnte in natura oder in Geld abgegolten werden. 12 Tage Zug oder 24 Tage Handrobot konnten mit 4 Gulden abgegolten werden. 1 Klafter Holz musste gehackt und 6 Pfund Gespunst (Flachs, Hanf) abgeliefert werden. Weingartenbesitzer mussten das Bergrecht und den Weinzehent abgeben. Noch viele andere, rechtmäßig erworbene Rechte der Grundherrn blieben erhalten (Schank-, Metzger-, Maut-, Mahl-, Markt-, Baurecht-, Heimfallrecht-, Jagd-, Fischfang-, Gerichtsbarkeit-, Subsidium bei Heirat, für Landtagsausgaben u. a.).

Als Missbräuche wurden abgestellt: Verlassenschaftstaxen, Sichelgeld, Ferdernzehent, Mondierungsgeld, Gänsezehent, Leistungen außerhalb der Robot, Verpflegung der Zehenteinnehmer, und anderes.

Den Bauern wurde bei Strafe verboten, Wälder zu beschädigen, Wein oder Fleisch zu verkaufen, die Robot zu vernachlässigen, Geld oder Naturalien untereinander zu sammeln. Als Strafe gab es 24 Stockstreiche, eine Fesselungstaxe von 15 Kreuzer, 12 Prügelstreiche gab es beim Nichtercheinen zur Robot. Die Gemeinde durfte keine Schulden machen. Unter den Bauern gab es fast ausschließlich Viertel- und Achtelsessionen. Wer bereits weniger besaß, als auf ein Achtel entfiel, wurde unter die behausten Söllner eingereiht. Neben dem Hauszins hatte er 18 Tage Handrobot zu leisten. Die Inwohner (Söllner ohne Haus) waren zu 12 Tagen Handrobot verpflichtet. Die übrigen Leistungen wurden auch nur anteilsmäßig (ein Viertel oder ein Achtel davon) erbracht. Die Leistungen (Gaben, Robot) für Pfarre, Schule und Gemeinde blieben weiterhin bestehen.

Am 11. Juli wurde die Anlegung des Maria Theresianischen Urbars für Stoob abgeschlossen. Im "Urbarium deß Dorff Stoob" sind verzeichnet:

3 Dreiachtellehen:

Georg Päßler, Paul Wohlmuth, Johann Kepel, Johann Reßler, Matthias Köpel, Georg Pauer, Georg Thumberger, Thomas Felber.

20 Zweiachtellehen (ein Viertellehen):

Paul Pinter, Georg Pinter, Johann Mantl, Matthias Reingruber, Michael Schredl, Matthias Kerstner, Paul Reiter, Michael Wohlmuth, Thomas Wohlmuth, Matthias Lang, Matthias Wohlmuth, Johann Wohlmuth, Martin Köpel, Matthias Haßler, Johann Wukovitsch, Adam Friedl, Matthias Putz, Michael Reiter, Georg Wohlmuth, Matthias Lährnhoff.

54 Achtellehen:

Georg Stoibers Wittib, Paul Stoiber, Jakob Holweck, Johann Grabner, Andre Pauer, Martin Koth, Matthias Pauer, Johann Fridl, Philipp Reyßner, Michael Mandl, Martin Kern, Matthias Wukovitsch, Georg Schändl, Martin Wukovitsch, Thomas Lang, Andre Holweck, Paul Köpel, Georg Mantl, Andre Mantl, Georg Wohlmuth, Michael Pinter, Matthias Wohlmuth, Paul Stix, Georg Kath, Stephan Lährnhof, Michael Haaß, Johann Larnhof, Matthias Wohlmuth, Martin Stix, Michael Gnädlinger, Johann Aydler, Michael Stix, Paul Felber, Paul Wohlmuth, Peter Stigl, Johann Schredl, Thomas Schändl, Georg Reiter, Matthias Reiter, Matthias Herbich, Georg Köpel, Johann Schredl, Paul Päßler, Andre Tremmel, Matthias Steinberger, Andre Fridl, Fabian Guga, Matthias Mandl, Johann Mantl, Martin Pinter, Matthias Pinter.

40 Söllner mit Haus:

Johann Thumberger, Matthias Putz, Johann Windisch, Jakob Baumgarnter, Andre Gager, Andre Schredl, Matthias Köpl, Johann Kath, Martin Oberhoffer, Paul Bottmann, Johann Fasching, Georg Säckl, Johann Felber, Georg Felber, Andre Pleyer, Thomas Lährnhoff, Andre Thorner, Paul Lährnhoff, Georg Schredl, Georg Felber, Matthias Leopold, Johann Groy, Georg Wohlmuth, Paul Wohlmuth, Miachel Felber, Johann Päßler, Georg Felber, Johann Fasching, Johann Lährnhoff, Johann Thumberger, Thomas Thumberger, Matthias Säckl, Michael Stoiber, Thomas Schnieringer, Franz Schwertzer, Johann Paur, Martin Schmieringer, Matthias Felber, Martin Guga, Andre Unger.

40 Söllner ohne Haus:

Eva Grabnerin Wittib, Eva Felberin Wittib, Maria Gängli Wittib, Anna Felsinger Wittib, Elisabeth Langin, Paul Stänitz, Stephan Ritsch, Leopold Eßler, Elisabeth Groyin, Maria Schredlin, Georg Getzendorffer, Matthias Perl, Veronika Sturmen, Paul Stix, Elisabeth Schredlin, Eva Pinterin, Paul Reiter, Veronika Reiterin, Michael Sußmann, Andre Hotwagner, Sophia Fidlerin, Rosina Ehrenhartin, Matthias Päuß, Johann Schwieringer, Jakob Lohrmann, Eva Tremmelin, Michael Perghöffer, Georg Kallinger, Johann Pauer, Matthias Stoiber, Maria Schekulin, Paul Leopold, Matthias Koschier, Stephan Rueb, Matthias Sturm, Magdalena Kallinger, Theresia Größingin.

Die Summe aller Ansässigkeiten machte 14 6/8 ganze Lehen (Sessionen) aus, die auf 82 "Höfler" aufgeteilt waren. Einschließlich der Söllner und Inwohner waren es 162 Haushaltungen oder Familien von Untertanen. Es entfielen auf den inneren Grund (Hausgrund) 40 Joch, auf die Äcker 354 Joch, auf die Wiesn 113 Tagwerk. Das machte 507 Joch urbarialen Grund aus.

Die Untertanen hatten zu leisten: Zugrobot mit 2 Stück Vieh 902 ½ Tage oder Handrobot 3005 Tage. Dazu kam noch die Ablöse für das Neuntel mit 192 Tagen Zugrobot oder 384 Tagen Handrobot. Der Hauszins erbrachte 122 Gulden. 14 6/8 Klafter Brennholz musste geliefert werden und 100 Pfund Gespunst, 4 Halbe Schmalz, 65 Kapaunen, 98 Hühner und 751 Eier.

Einschließlich des nichturbarialen Grundes werden in der Steuer - Conscription von 1778 für Stoob 771 Joch Ackerland, 229 Joch Wiesen (zu 1000 Quadrat-Klafter) und 131 Tagwerk Weingärten (1 Tagwerk zu 64 Quadrat-Klafter) ausgewiesen. Im Zuge der Urbarialreform wurde am 23. Juni 1767 die Neuanlage des Bergbuches für Stoob abgeschlagen. Darin sind 114 Besitzer mit 456 ½ Hauer (Tagwerk) Weingärten verzeichnet. In einem guten Jahr rechnete man nach 1 Tagwerk mit 1 ¼ Pressburger Eimer Wein. Das sind 310,19 hl. (1 Preßburger Eimer war 54,36 l) was einer Weingartenfläche von 16 - 21 ha entspräche. Als Bergrecht wurden 913 Halbe Most (=7,76 hl. 1 Halbe = 0,85 l.) festgesetzt.

Die Steuererhebung für das Militärjahr 1774/75 stellte für Stoob fest: 83 Bauern, 43 Söllner, 40 Inwohner, 72 Zugochsen, 243 Kühe und Kälber, 179 Pferde, 19 Schweine, 93 Schafe, 73 Handwerker. Das ergab 865 Steuerquote (Dicae) je 1 Gulden 71 ½ Denare. Das ganze Dorf musste also an staatlicher Steuer 1483 Gulden 47 Denare abführen. Um diese zeit kostete 1 Pferd etwa 20 Gulden, 1 Kuh 9 Gulden, 1 Metzen Weizen 1 Gulden 40 Kreuzer. Am 13. 10. 1781 erließ Kaiser Josef II. das Toleranzpatent.

Kaiser Josef II. hob am 22. 8. 1785 die Leibeigenschaft ganz auf. Er versuchte wiederholt, verschiedene Verbesserungen für die Bauern durchzusetzen. Die ungarischen Magnaten kümmerten sich jedoch großteils nicht um die gewährten Vergünstigungen. Seit der Regelung des Urbarialwesens durch Josef II. ruhte die Angelegenheit aber nie mehr und die Bauernbefreiung wurde zu einem Anliegen der gesamten Nation. 1836 wurden bedeutende Erleichterungen erreicht: Die Abgabe von Butter, Hühnern, Kapaunen und Eiern wurde aufgehoben. (Kapaune sind speziell gemästete Hähne, sie wurden sogar kastriert, Leute die diese Prozedur beherrschten wurden im Volksmund Hahnschneider genannt.) Die Untertanen durften, bei Wahrung des grundherrlichen Obereigentumsrechtes, über ihre Urbarialgründe letztwillig verfügen, ihre bewegliche und unbewegliche Habe frei veräußern, die Robot in Geld ablösen und vom Zehnten befreit werden. Ein Taglöhner verdiente damals 30 - 35 Kreuzer W. W.

Das Dorf Stoob hatte 3400 Handrobottage zu leisten, was einem Wert von 1700 - 1983 Gulden W. W. entspricht. Auf dem Wochenmarkt in Ödenburg kostete in dieser Zeit 1 Metzen Weizen durchschnittlich 11,57 Gulden W. W. 1 Metzen Korn 10,32 Gulden W. W. (im April 1847). Eine Kuh 40 - 60 Gulden W. W. 1 Paar Ochsen 100 - 140 Gulden Wiener Währung. (Wiener Währung war Papiergeld. Conventionsmünze war Silbergeld. Das Verhältnis im Wert von etwa 3:2).

Neben der Landwirtschaft und dem nur für die nähere Umgebung interessanten Weinbau spielte das Hafnerhandwerk im Wirtschaftsleben eine etwas bedeutendere, aber keineswegs allein eine Rolle.

Im Dorfe waren fast alle Arten des üblichen Handwerks vertreten wie Zimmerleute, Fassbinder, Wagner, Maurer, Schuh- und Stiefelmacher, Schneider, Weber, Schmiede, Schlosser, Müller, Bäcker, Fleischer, u. a. Für das Militärjahr 1846/47 hatte Stoob nach 506 Steuereinheiten (Dicae) 675 Gulden Militärsteuer und 354 Gulden Gebäudesteuer, also insgesamt 1029 Gulden an den Staat (Komitat) abzugeben. Für das Jahr 1847/48 wurden insgesamt 1262 Gulden vorgeschrieben. Die Gemeinde schuldete aber noch von Vorjahr 746 Gulden. Die schlechte Ernte 1847 verursachte nicht nur Knappheit an Lebensmitteln und Hungersnot, sondern auch eine Zahlungsunfähigkeit der Untertanen.

Mein Ur-Ur-Großvater war Michael Pfeiffer geb. am 7. Juni 1832 war röm. kath. Und von Beruf Weber, seine Frau war Theresia Wurm röm. kath. Und stammte aus Oberloisdorf.

Mein Ur-Ur-Ur Großvater war Franz Pfeiffer röm. kath. von Beruf Weber. Seine Frau Theresia Goger.

Mein Ur-Großvater Johann Pfeiffer 17.11.1857 röm. kath. Schlossermeister. Seine Frau Elisabeth Freiberger 6.4.1863 röm. kath. aus Unterloisdorf. Nr. 64.

Eine zeitgenössische Abhandlung aus 1847 gibt für Stoob eine Weingartenfläche von 131 Pfund, dass sind rund 7 Joch (zu 1200 Quadratklafter) an. Der Qualität nach in die vierte Klasse eingereiht, wird der Wert für 1 Pfund (= 64 Quadratklafter) mit 5 Gulden C. M. geschätzt. Der durchschnittliche Ertrag wird mit 1 Eimer (= 54,36 l) und der Preis je Eimer mit 2 Gulden C. M. angegeben. 1 Joch = 18 ¾ Pfund. Der zitierte Zeitgenosse klagte auch 1847 über "den Lebensbedarf nicht deckender Überschuss" und über, den Weinhandel hemmende, österreichischen Grenzzölle. Bei einem Ertrag von rund 72 hl ist demnach der Weinbau in Stoob rapid zurückgegangen (wahrscheinlich wegen der schlechten Erträge). Wir wissen, dass er um 1900 mit dem Auftreten der Reblaus ganz aufhörte. Das Revolutionsjahr 1848 brachte für die Untertanen die volle Freiheit, die Aufhebung aller Roboten, die Streichung des Zehnten und den Übergang des mühsam bearbeiteten Bodens in das Eigentum.

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