Heizkostenzuschuss beantragen - Bis allerspätestens 31.12.2020

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Zuschuss vom Land Burgenland

Das Land Burgenland gewährt in der Heizperiode 2020/2021 einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 165 € pro Haushalt. Die Zuschusshöhe ist unabhängig davon, ob es sich um eine alleinstehende Person oder ein Ehepaar handelt.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 7.9.2020)
  • Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des jeweils geltenden ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes, sowie des Bgld. Mindestsicherungsgesetzes
  • für alleinstehende Personen 918 €
  • für alleinstehende Pensionisten und Pensionistinnen 1.080 €
  • für Ehepaare / Lebensgemeinschaften 1.377 €
  • pro Kind 177€ (nur wenn es über kein eigenes Einkommen verfügt)
  • für jede weitere Person im Haushalt 459 €

Anträge können bis zum 31.12.2020 im Gemeindeamt Stoob mit Antragsformular und unter Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises gestellt werden.

Zuschuss der Gemeinde Stoob

Ansonsten gewährt die Gemeinde Stoob einen Heizkostenzuschuss von 82,50 € für Personen

mit Hauptwohnsitz in Stoob und niedrigem Einkommen (analog zum Land)

  • für alleinstehende Personen – Einkommen von 918 € bis 1.193,40 € netto
  • Ehepaare / Lebensgemeinschaften von 1.377 € bis 1.790,10 € netto

Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2020 unter Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises im Gemeindeamt Stoob gestellt werden.

06.10.2020 09:25

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