Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere:

  • der Selbstschutz
  • die Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
  • der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Zuständig

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